(Art. 41 Abs. 2 Bst. c und 43 Abs. 2 VAG)
- Die Branchenorganisationen, deren Mindeststandards von der FINMA anerkannt sind, müssen deren Einhaltung kontrollieren.
- Sie können Dritte mit der Kontrolle beauftragen.
- Sie müssen der FINMA Meldung erstatten, wenn eine Versicherungsvermittlerin oder ein Versicherungsvermittler die Mindeststandards für die Weiterbildung nicht mehr einhält.
- Die FINMA erlässt Ausführungsbestimmungen zu dieser Meldung.