La Confédération peut, dans les limites des crédits alloués, prendre d’autres mesures pour faciliter l’exercice des droits politiques des Suisses de l’étranger.
2 commentaries
LSEtr art. 21 n. 2 Ne peuvent être prises en compte que des dépenses récurrentes et vérifiables qui sont nécessaires et appropriées; y compris une indemnité forfaitaire pour les frais ménagers.
“Die allfällige Bedürftigkeit einer Person wird - um dem Gleichbehandlungsgebot Rechnung zu tragen - in jedem Unterstützungsfall auf der Grundlage eines Haushaltsbudgets festgestellt. Bei der Berechnung des Budgets stützen sich die zuständigen Behörden auf die allgemeinen sozialhilferechtlichen Grundsätze, welche in der Weisung über die Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (nachfolgend: Weisung), gültig seit 1. Januar 2020 oder in den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) niedergelegt sind. Als Ausgaben anrechenbar sind eine Pauschale für die Haushaltskosten (Haushaltsgeld) sowie weitere wiederkehrende Ausgaben wie Wohnkosten, Beiträge an Versicherungen und Mobilitätsauslagen, soweit sie notwendig, angemessen und belegt sind (Art. 21 Abs. 1 V-ASG).”
Citation : LSEtr art. 21 n. 1 La base de calcul des dépenses imputables est constituée par les recommandations de la SKOS et la directive de l'instance précédente.
“Die allfällige Bedürftigkeit einer Person wird in jedem Unterstützungsfall auf der Grundlage eines Haushaltsbudgets festgestellt. Bei der Berechnung des Budgets stützen sich die zuständigen Behörden auf die allgemeinen sozialhilferechtlichen Grundsätze, welche in der Weisung der Vorinstanz über die Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (nachfolgend: Weisung), gültig seit 1. Januar 2020, oder in den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) niedergelegt sind. Als Ausgaben anrechenbar sind eine Pauschale für die Haushaltskosten (Haushaltsgeld) sowie weitere wiederkehrende Ausgaben wie Wohnkosten, Beiträge an Versicherungen und Mobilitätsauslagen, soweit sie notwendig, angemessen und belegt sind (Art. 21 Abs. 1 V-ASG).”
Utilisez la page actuelle comme contexte pour rechercher, résumer, comparer ou rédiger.