La Confédération peut, dans des cas particuliers, prendre ou soutenir des mesures destinées à protéger les Suisses de l’étranger qui risquent de tomber dans l’indigence.
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Citation : LSEtr art. 23 n. 3 Pour les adaptations concernant l'Espagne, il est en pratique prévu une réduction à 62 % pour les ménages de trois personnes.
“Der Beschwerdeführer machte Haushaltsgeld (Budget, Ziff. 2.2) in der Höhe von EUR 1'650.- geltend. Dem kann nicht gefolgt werden. Das Haushaltsgeld orientiert sich an den Ansätzen in der Schweiz, wobei es entsprechend dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt im betreffenden Staat oder der betreffenden Region angepasst wird (Art. 23 Abs. 1 V-ASG). Die Vorinstanz stellte auf die zum Verfügungszeitpunkt für Spanien anwendbare Pauschale ab. Ausgehend von einem Dreipersonenhaushalt (und nur einer unterstützungsberechtigten Person) wurde das Haushaltsgeld gemäss der Weisung auf 62% gekürzt (vgl. Art. 23 Abs. 2 V-ASG und Weisung, E. 2.2). Die Höhe des von der Vorinstanz festgesetzten Haushaltsgeldes ist somit ebenfalls nicht zu beanstanden.”
LSEtr art. 23 ch. 2 Pour les ménages de trois personnes, l'allocation ménagère est, en pratique, généralement nettement réduite (p. ex. à 62 %) par rapport au montant pour une personne seule.
“Der Beschwerdeführer machte Haushaltsgeld (Budget, Ziff. 2.2) in der Höhe von EUR 1'650.- geltend. Dem kann nicht gefolgt werden. Das Haushaltsgeld orientiert sich an den Ansätzen in der Schweiz, wobei es entsprechend dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt im betreffenden Staat oder der betreffenden Region angepasst wird (Art. 23 Abs. 1 V-ASG). Die Vorinstanz stellte auf die zum Verfügungszeitpunkt für Spanien anwendbare Pauschale ab. Ausgehend von einem Dreipersonenhaushalt (und nur einer unterstützungsberechtigten Person) wurde das Haushaltsgeld gemäss der Weisung auf 62% gekürzt (vgl. Art. 23 Abs. 2 V-ASG und Weisung, E. 2.2). Die Höhe des von der Vorinstanz festgesetzten Haushaltsgeldes ist somit ebenfalls nicht zu beanstanden.”
LSEtr art. 23 ch. 1 L'indemnité forfaitaire est périodiquement fixée par la représentation suisse pour chaque pays/région ; pour les régions à l'étranger, le forfait local sert de référence (p. ex. Espagne) et elle est réduite pour les ménages pluripersonnels.
“Das monatliche Haushaltsgeld soll Kosten für Nahrungsmittel, Getränke, Kleider, Wäsche, Schuhe, Gesundheits- und Körperpflege, Haushaltsführung, kleinere alltägliche Bedarfsartikel sowie einen frei verfügbaren Betrag für Unterhaltung und Bildung, persönliche Ausstattung und auswärtige Getränke abdecken (Weisung Ziff. 2.2). Die Höhe des Haushaltsgelds wird als Pauschale auf Vorschlag der jeweiligen Schweizerischen Vertretung von der Vorinstanz periodisch nach Land oder Region festgelegt (Art. 23 Abs. 1 V-ASG). Es ist auf die im Verfügungszeitpunkt vom 17. April 2023 massgebliche Pauschale von THB 14'882. pro Person abzustellen. Da der Beschwerdeführer als einziger in seinem Sechs-Personen-Haushalt unterstützungsberechtigt ist, sind ihm”
“Der Beschwerdeführer machte Haushaltsgeld (Budget, Ziff. 2.2) in der Höhe von EUR 1'650.- geltend. Dem kann nicht gefolgt werden. Das Haushaltsgeld orientiert sich an den Ansätzen in der Schweiz, wobei es entsprechend dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt im betreffenden Staat oder der betreffenden Region angepasst wird (Art. 23 Abs. 1 V-ASG). Die Vorinstanz stellte auf die zum Verfügungszeitpunkt für Spanien anwendbare Pauschale ab. Ausgehend von einem Dreipersonenhaushalt (und nur einer unterstützungsberechtigten Person) wurde das Haushaltsgeld gemäss der Weisung auf 62% gekürzt (vgl. Art. 23 Abs. 2 V-ASG und Weisung, E. 2.2). Die Höhe des von der Vorinstanz festgesetzten Haushaltsgeldes ist somit ebenfalls nicht zu beanstanden.”
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