Introduit par le ch. I de l’O du 6 nov. 2024, en vigueur depuis le 1erjanv. 2025 (RO 2024 622). ↩
1 commentary
Une attestation conformément à l'art. 8 OPP 3 ne peut être délivrée que lorsque les cotisations ont été créditées sur le compte de l'institution de prévoyanÎ. La date de débit portée sur le compte du preneur de la prévoyanÎ ne suffit en règle générale pas, car l'institution n'est le plus souvent pas encore informée, le jour du prélèvement, d'un encaissement effectif.
“Der Gesetzgeber hat sodann eine Bescheinigungspflicht für geleistete Beiträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und ihr gleichgestellten anderen Vorsorgeformen festgelegt (§ 181 Abs. 1 lit. d StG/AG; so auch Art. 81 Abs. 3 BVG sowie Art. 8 BVV 3). Natürliche Personen müssen ihrer Steuererklärung die Bescheinigung beilegen, sofern die Beiträge nicht auf dem Lohnausweis bescheinigt sind. Auch aus der Regelung zur Bescheinigungspflicht folgt notwendigerweise, dass die Vorsorgeeinrichtung die Beiträge erst bescheinigen kann, wenn diese ihr gutgeschrieben worden sind. Am Tag der Abbuchung vom Konto des Steuerpflichtigen ist die Vorsorgeeinrichtung in aller Regel noch nicht über einen potenziellen Zufluss informiert, zumal Beiträge für die Säule 3a freiwillig geleistet werden und demgemäss für die Vorsorgeeinrichtung nicht vorhersehbar sind.”
“Der Gesetzgeber hat sodann eine Bescheinigungspflicht für geleistete Beiträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und ihr gleichgestellten anderen Vorsorgeformen festgelegt (§ 181 Abs. 1 lit. d StG/AG; so auch Art. 81 Abs. 3 BVG sowie Art. 8 BVV 3). Natürliche Personen müssen ihrer Steuererklärung die Bescheinigung beilegen, sofern die Beiträge nicht auf dem Lohnausweis bescheinigt sind. Auch aus der Regelung zur Bescheinigungspflicht folgt notwendigerweise, dass die Vorsorgeeinrichtung die Beiträge erst bescheinigen kann, wenn diese ihr gutgeschrieben worden sind. Am Tag der Abbuchung vom Konto des Steuerpflichtigen ist die Vorsorgeeinrichtung in aller Regel noch nicht über einen potenziellen Zufluss informiert, zumal Beiträge für die Säule 3a freiwillig geleistet werden und demgemäss für die Vorsorgeeinrichtung nicht vorhersehbar sind.”
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