Der Bundesrat erlässt ein Leitbild der Massnahmen zum Schutz von:
- Bundesbehörden;
- völkerrechtlich geschützten Personen;
- Personen, denen der Bund nach Artikel 2 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 20071Vorrechte, Immunitäten oder Erleichterungen gewährt.