Die Verwaltungskommission trägt die Verantwortung für die Gerichtsverwaltung.
Sie setzt sich zusammen aus:
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundespatentgerichts;
der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten;
der zweiten hauptamtlichen Richterin oder dem zweiten hauptamtlichen Richter oder, wenn diese oder dieser die Vizepräsidentschaft ausübt, einer nebenamtlichen Richterin oder einem nebenamtlichen Richter.1
Die Verwaltungskommission ist zuständig für:
den Erlass von Reglementen über die Organisation und Verwaltung des Gerichts, die Geschäftsverteilung, die Zusammensetzung der Spruchkörper, die Information, die Gerichtsgebühren sowie die Entschädigungen an Parteien, amtliche Vertreterinnen und Vertreter, Sachverständige sowie Zeuginnen und Zeugen;
alle Aufgaben, die dieses Gesetz nicht einem anderen Organ zuweist.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. März 2018, in Kraft seit 1. Aug. 2018 (AS 2018 2753;BBl 2017 75277539). ↩
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.