Der Eintrag im Auslandschweizerregister wird gestrichen, wenn die angemeldete Person:
in der Schweiz Wohnsitz begründet hat;
nicht mehr die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt;
als minderjährige Person im Auslandschweizerregister eingetragen wurde und nach Erreichen der Volljährigkeit nach schweizerischem Recht trotz Aufforderung nicht innert 90 Tagen die Anmeldung bestätigt hat;
verstorben ist;
nicht oder nicht mehr unter der angegebenen Adresse erreichbar ist;
für verschollen erklärt wurde.
Die Vernichtung der Daten wird in den Ausführungsbestimmungen geregelt.
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