Mit diesem Gesetz will der Bund:
- die Rechte und Pflichten von Schweizer Personen und Institutionen im Ausland sowie seine Dienstleistungen für diese Personen und Institutionen einheitlich und kohärent regeln;
- die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und -schweizer untereinander und zur Schweiz fördern;
- die internationale Mobilität der Schweizerinnen und Schweizer erleichtern;
- die Präsenz und Vernetzung der Schweiz im Ausland fördern.