Erfährt eine Vertretung, dass einer Person im Ausland die Freiheit entzogen wurde, so erkundigt sie sich bei den Behörden des Empfangsstaates nach den Gründen der Massnahme.
Die Vertretung bemüht sich namentlich darum:
sich mit der betroffenen Person in Verbindung zu setzen oder sie zu besuchen, sofern es angezeigt ist oder die betroffene Person es verlangt;
sicherzustellen, dass das Recht auf menschenwürdige Haftbedingungen, die Verfahrensgarantien und das Verteidigungsrecht der betroffenen Person respektiert werden.
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