Wer die Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft1oder die Ausstellungspriorität beansprucht, hat beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eine Prioritätserklärung abzugeben. Das IGE kann die Einreichung eines Prioritätsbelegs verlangen.2
Der Anspruch ist verwirkt, wenn die in der Verordnung festgelegten Fristen und Formerfordernisse nicht beachtet werden.
Die Eintragung einer Priorität begründet lediglich eine Vermutung zugunsten des Markeninhabers.