281.42VZGLegislation The Federal Courts01.01.1921Originalquelle
Das Betreibungsamt ersetzt den Schuldner bei der Verwaltung des Grundstücks als solchem und verwaltet bei Stockwerkeigentum die dem Schuldner zugeschiedenen Teile.
Die Artikel 16-22 dieser Verordnung gelten dabei sinngemäss.
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