(Art. 16 Abs. 2 Bst. a BBG)
- Die an einem Lehrbetriebsverbund beteiligten Betriebe regeln ihre Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in einem schriftlichen Vertrag.
- Sie benennen einen Leitbetrieb oder eine Leitorganisation, die den Lehrvertrag abschliesst und den Verbund gegenüber aussen vertritt.
- Die Bildungsbewilligung für den Lehrbetriebsverbund wird dem Leitbetrieb oder der Leitorganisation erteilt.