412.101BBVFederal Council Ordinance01.01.2004Originalquelle
(Art. 28 Abs. 2 und 3 BBG)
Hält eine Trägerschaft trotz Mahnung die Prüfungsordnung nicht ein, so kann das SBFI die Prüfung einer anderen Trägerschaft übertragen oder die Genehmigung der Prüfungsordnung widerrufen.
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