Das Gesuch um Beiträge nach Absolvieren der eidgenössischen Berufsprüfung oder der eidgenössischen höheren Fachprüfung umfasst:
- Angaben zur gesuchstellenden Person;
- die vom Anbieter des vorbereitenden Kurses ausgestellten Rechnungen über die von der Absolventin oder dem Absolventen zu bezahlenden Kursgebühren;
- die vom Anbieter des vorbereitenden Kurses ausgestellte Bestätigung über die von der Absolventin oder dem Absolventen bezahlten, anrechenbaren Kursgebühren;
- die Verfügung über Bestehen oder Nichtbestehen der absolvierten eidgenössischen Berufsprüfung oder eidgenössischen höheren Fachprüfung.