Finanzhilfen für das Treatment- und Drehbuchschreiben können von Drehbuchautorinnen und ‑autoren und von Produktionsunternehmen beantragt werden.
Finanzhilfen für die Projektentwicklung, die Drehvorbereitung, die Herstellung, die Postproduktion, den Verleih und den Vertrieb können nur von Unternehmen beantragt werden, die im Handelsregister eingetragen sind.
Verleihunternehmen müssen zudem nach Artikel 23 FiG registriert sein.
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