Vorführunternehmen, die eine Kino-Vielfaltsprämie nach Artikel 14a Absatz 1 Buchstaben c und d beantragen, müssen sich nach Ablauf des Kalenderjahres, für das die Förderung beantragt wird, beim BAK anmelden. Das BAK publiziert die Anmeldefrist auf seiner Website.
Die Berechnung der Vielfaltsprämien erfolgt nach Ablauf des Kalenderjahres. Das BAK kann zusätzliche Angaben einholen.
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