Der Bund fördert die Vielfalt und die Qualität des Filmangebots in der ganzen Schweiz durch Finanzhilfen an den Verleih und die Kinovorführung von Filmen, die das Filmangebot bereichern. Vielfaltsprämien erhalten:
a, Verleihunternehmen, die Schweizer Filme und anerkannte Koproduktionen mit Schweizer Regie verleihen, namentlich auch sprachraumübergreifend und in ländlichen Regionen;
Verleihunternehmen, die wesentlich dazu beitragen, dass Filme unterschiedlicher geografischer und kultureller Herkunft in der ganzen Schweiz im Kino vorgeführt werden;
Vorführunternehmen, die ein vielfältiges Filmangebot programmieren, namentlich auch ausserhalb der städtischen Zentren;
Vorführunternehmen, die einen Beitrag zur Bedeutung des Kinos als kulturellen Begegnungsort leisten, namentlich auch ausserhalb der städtischen Zentren.
Die Ziele und die Indikatoren für die Evaluation der Förderungsinstrumente sind in den Anhängen 1 und 3 Ziffer 1 festgehalten.
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