der Verleih von Schweizer Filmen und anerkannten Koproduktionen mit Schweizer Regie, die 2000−60 000 Kinoeintritte erzielen;
der Verleih von Filmen ohne Schweizer Regie:
1. deren Herstellungskosten unter 10 Millionen Franken liegen,
2. die nicht nach den Artikeln 45 oder 53 IPFiV1oder durch das Förderprogramm des Europarats förderbar sind, und
3. die 2000−60 000 Kinoeintritte erzielen;
c. vielfältige Kinoprogramme in ländlichen Regionen und in mittleren und grösseren Städten;
d. Massnahmen und Initiativen, die das Kino als Ort der Begegnung und der kulturellen Teilhabe stärken, namentlich auch ausserhalb der städtischen Zentren.
Die Finanzhilfen werden nach den in Anhang 3 Ziffer 2 festgehaltenen Kriterien bemessen.