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Kommentare: Art. 36 | Omnilex
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FiFV · Verordnung des EDI über die Filmförderung
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443.113
FiFV
Departmental Ordinance
01.07.2016
Originalquelle
Die Gesuche und die Gesuchsbeilagen sind in Deutsch, Französisch oder Italienisch einzureichen.
Gesuche in Rätoromanisch sind so frühzeitig einzureichen, dass die Übersetzung vor der entsprechenden Begutachtungssitzung erfolgen kann.
Das BAK kann in der Ausschreibung vorsehen, dass Gesuchsbeilagen in Englisch eingereicht werden können.
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