Die Gesuche sind rechtzeitig vor Beginn der zur Förderung beantragten Handlung einzureichen.
Die Frist für die Gesuchseinreichung ist gewahrt, wenn das Gesuch mit Beilagen am Eingabetermin beim BAK eingereicht oder zu dessen Handen der schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben worden ist.
Wird ein Gesuchsformular elektronisch eingereicht, so muss es persönlich unterschrieben werden.1
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 18. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5949). ↩
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.