Das BAK legt den Sitzungskalender fest, führt das Sekretariat der Ausschüsse und nimmt an deren Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Es stellt den Ausschüssen die Gesuchsunterlagen zur Vorbereitung der Sitzungen zu.
Das BAK kann die gesuchstellende Person zur Auskunftserteilung einladen und zusätzliche Gutachten einholen.
Die Ausschüsse geben nach Beratung und Abstimmung dem BAK eine Empfehlung ab. Neben der Zustimmung oder Ablehnung können die Ausschüsse vorschlagen, dass ein Gesuch zurückgestellt wird, damit es überarbeitet werden kann. Die Ausschüsse können für die Überarbeitung Finanzhilfen empfehlen.
Das Abstimmungsergebnis wird schriftlich festgehalten und die Begründungen kurz zusammengefasst.
Die Ausschussmitglieder bewahren über den Gang der Beratungen Stillschweigen.
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