Das BAK kann für einzelne Förderungsbereiche oder Projektarten ein Vorgehensraster oder ein Punktesystem vorgeben, um die Bewertung der Projekte, die Gewichtung der massgeblichen Kriterien und die Vorgehensweise bei der Begutachtung zu standardisieren. Bestehen solche Vorgaben, so sind sie in der Ausschreibung zu nennen.
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