Das BAK informiert die Öffentlichkeit periodisch darüber, welchen Personen für welche Projekte, Tätigkeiten und Aufgaben Finanzhilfen des Bundes in Aussicht gestellt oder ausgezahlt wurden.
Ist die dem Entscheid des BAK zugrundeliegende Begutachtung anhand eines Punktesystems (Art. 46a ) erfolgt, so sind die von den geförderten Projekten, Tätigkeiten und Aufgaben erzielten Punkte zu veröffentlichen.1
Footnotes
Eingefügt durch Ziff. I der V des EDI vom 1. Nov. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 4323). ↩
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