Drei Monate nach Abschluss des geförderten Projekts oder der geförderten Veranstaltung ist dem BAK eine vollständige Abrechnung einzureichen.
Das BAK kann die Frist auf begründetes Gesuch hin um bis zu sechs Monate verlängern.
Wird die Abrechnung trotz Mahnung nicht oder nur unvollständig geliefert, so kann die Verfügung widerrufen und die Finanzhilfe ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
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