Die Abrechnung muss eine Übersicht enthalten über die tatsächlichen projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben im Vergleich zu den für die Auszahlung eingereichten Unterlagen, namentlich zum Finanzierungsplan und Budget.
Arbeitgeber haben der Abrechnung den Nachweis beizulegen, dass die Sozialversicherungsbeiträge der am Projekt beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgerechnet wurden.
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