Als Referenzfilme für Gutschriften aus der Kinoauswertung sind lange Filme und Serien zugelassen, die von einem unabhängigen Produktionsunternehmen als Schweizer Filme oder als anerkannte schweizerisch-ausländische Koproduktionen hergestellt wurden.1
Nicht zugelassen sind:
Kurzfilme;
Koproduktionen, die keine dem finanziellen Beitrag des Schweizer Produktionsunternehmens entsprechenden künstlerischen oder technischen Beiträge aus der Schweiz aufweisen;