Gutschriften aus der Kinoauswertung erhalten die folgenden Personen:
für das Drehbuch: der Autor oder die Autorin des Drehbuchs oder der Drehvorlage;
für die Regie: der Regisseur oder die Regisseurin;
für die Produktion: das Produktionsunternehmen;
für den Verleih: das registrierte Verleihunternehmen;
für die Vorführung: das registrierte Vorführunternehmen.
Vorführunternehmen, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften betrieben werden oder solchen gehören, sowie Veranstalter von Festivals und Freiluftkinos erhalten keine Gutschriften.
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