Die Gemeinden stellen unentgeltlich zur Verfügung:
- 1 die Lokale und Anlagen für die Orientierungsveranstaltungen;
- die Wacht- und Arrestlokale;
- die Plätze und Lokale für die Mobilmachung;
- die Besammlungs- und Parkplätze für die Truppe;
- die Anschlagstellen für Aufgebotsplakate und andere Mitteilungen der Militärbehörden.