Zurück zum Gesetz

Art. 146

510.10MGFederal Act01.01.1996Originalquelle

Die Bearbeitung von Personendaten in Informationssystemen und beim Einsatz von Überwachungsmitteln der Armee und der Militärverwaltung wird im Bundesgesetz vom 3. Oktober 20081über militärische und andere Informationssysteme im VBS geregelt.

Footnotes

  1. SR 510.91

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.