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Art. 147

510.10MGFederal Act01.01.1996Originalquelle
  1. Schriftliche Verfahren in Verwaltungs- und Dienstsachen mit Personen nach Artikel 17b des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 20081über militärische und andere Informationssysteme im VBS werden mit dem Einverständnis der Betroffenen elektronisch über das Informationssystem Dienstmanager geführt.
  2. Der Bundesrat bezeichnet die Verfahren im Einzelnen.

Footnotes

  1. SR 510.91

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