Die Angehörigen der Armee haben das Recht, Dienstbeschwerde zu erheben, wenn sie der Überzeugung sind, ein militärischer Vorgesetzter, ein anderer Angehöriger der Armee oder eine Militärbehörde habe ihnen Unrecht getan.
Der Entscheid über die Dienstbeschwerde kann bei der nächst höheren Stelle und deren Entscheid beim zuständigen Departement angefochten werden. Das Departement entscheidet endgültig.
Entscheide der kantonalen Militärdirektionen können direkt beim VBS angefochten werden, wenn das kantonale Recht nicht den Weiterzug an die Kantonsregierung vorsieht.
Dienstbeschwerde und Weiterzug werden in einem einfachen, raschen und kostenlosen Verfahren erledigt. Sie haben keine aufschiebende Wirkung. Die angerufene Instanz kann ihnen jedoch ausnahmsweise aus besonderen Gründen aufschiebende Wirkung zuerkennen.
Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.
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