Gegen Aufgebote sowie gegen Entscheide über Dienstverschiebungen, Dienstvorausleistungen, freiwillige Dienstleistungen und Dispensationen vom Assistenz- oder vom Aktivdienst können die Angehörigen der Armee ein Wiedererwägungsgesuch stellen. Die Dienstbeschwerde ist in diesen Fällen nicht zulässig.