Angehende Wachtmeister und Leutnants müssen eine auf ihre Aufgabe ausgerichtete Kaderausbildung bestehen.
Die neu ernannten Wachtmeister und Leutnants müssen einen Ausbildungsdienst in einer Rekrutenschule bestehen. Sie tragen die Ausbildungs- und Führungsverantwortung auf ihrer Stufe.
Der Bundesrat regelt:
welche weiteren Ausbildungsdienste für einen höheren Grad, eine neue Funktion oder eine Umschulung zu bestehen sind;
1 welche besonderen Dienste Unteroffiziere, höhere Unteroffiziere und Offiziere zu leisten haben;
die maximale Dauer der Kaderausbildung und der Ausbildungsdienste.
Er kann das VBS ermächtigen, die Einzelheiten zu den Ausbildungsdiensten wie Aufteilung, Teilnehmer und Zulassungsbedingungen zu regeln.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. März 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 4277, 2017 2297;BBl 2014 6955). ↩
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