Briefpostsendungen und Pakete, die von der Schweizerischen Post im Rahmen des Universaldienstes (Art. 3 und 4 des Postgesetzes vom 30. April 19971) oder von privaten Anbieterinnen und Anbietern im Rahmen ihrer Konzession befördert werden, dürfen bis zum 30. Juni 2013 nach dem bisherigen Recht angemeldet werden.
[AS 1997 2452; 2000 2355Anhang Ziff. 23; 2003 4297, 2006 2197Anhang Ziff. 85; 2007 5645.AS 2012 4993Anhang Ziff. I]. Siehe heute: das Postgesetz vom 17. Dez. 2010 (SR 783.1 ). ↩
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