Die Kantone stellen dem Bund die aktuellen Geobasisdaten zu ihren Fuss- und Wanderwegnetzen zur Verfügung.
Die Fachstelle des Bundes für Fuss- und Wanderwege kann Vorschriften über die qualitativen und technischen Anforderungen an diese Geobasisdaten erlassen.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.