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Art. 54

747.201.7SBVFederal Council Ordinance01.05.1994Originalquelle

Widerhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung und die gestützt darauf erlassenen Ausführungsbestimmungen und Verfügungen werden nach Artikel 48 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 1975 über die Binnenschifffahrt bestraft.

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