Das BAFU veröffentlicht bei Bedarf Richtlinien, welche die wesentlichen Bestimmungen der Verordnung erläutern; dazu gehören insbesondere die Bestimmungen über den Geltungsbereich, die Sicherheitsmassnahmen, die Erstellung des Kurzberichts und der Risikoermittlung sowie deren Prüfung und Beurteilung.
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Die Vollzugshilfen des BAFU, die auf Art. 22 StFV gestützt sind, haben gemäss der zitierten Rechtsprechung grosse Bedeutung; nach den Beurteilungskriterien des BAFU ist dabei das kollektive Risiko massgebend für die Tragbarkeit von Störfallrisiken.
“bzw. je grösser das Ausmass der möglichen Schädigungen der Bevölkerung oder der Umwelt ist (Bst. b). Abgesehen von diesen allgemeinen Vorgaben für die Interessenabwägung ist weder dem USG noch der StFV zu entnehmen, wie die Tragbarkeit des Risikos konkret zu ermitteln ist (vgl. allgemein zu den Aspekten der Interessenabwägung Erläuterungen StFV S. 6 und Hansjörg Seiler, Kommentar zum Umweltschutzgesetz, 2. Aufl. 2004, Art. 10 N. 45 und 57 ff.). Deshalb kommt den Vollzugshilfen des BAFU, die sich auf Art. 22 StFV stützen, grosse Bedeutung zu (vgl. Mark Govoni, in Griffel et al. [Hrsg.], Fachhandbuch öffentliches Baurecht, 2016, Rz. 4.348; vgl. Übersicht über die Vollzugshilfen zur Störfallvorsorge auf <www.bafu.admin.ch>, Rubriken «Themen/Störfallvorsorge/Vollzugshilfen/Handbuch Störfallverordnung – Übersicht aller Module»). Gemäss den Beurteilungskriterien des BAFU ist das kollektive Risiko für die Tragbarkeit von Störfallrisiken massgebend. Dieses widerspiegelt das gesamte Risiko um eine Störfallanlage herum aus Sicht mehrerer zu unterschiedlichen Zeiten anwesender Personengruppen. Das Kollektivrisiko wird für eine Anlage als sogenannte Summenkurve ermittelt und in einem doppelt logarithmischen W/A-Diagramm dargestellt (vgl. Abbildung in Modul Beurteilungskriterien S. 20): Die Summenkurve gibt an, mit welcher auf der vertikalen Achse des W/A-Diagramms abzulesenden Wahrscheinlichkeit (Einheit Ereignisse pro Jahr und Streckenabschnitt [100 m Referenzlänge]) ein bestimmtes, auf der horizontalen Achse abzulesendes Ausmass an möglichen Schädigungen erreicht wird.”
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