814.201GSchVFederal Council Ordinance01.01.1999Originalquelle
Bei der Festlegung des ökologischen Potenzials eines Gewässers sind zu berücksichtigen:
die ökologische Bedeutung des Gewässers im heutigen Zustand;
die mögliche ökologische Bedeutung des Gewässers im Zustand, in dem die vom Menschen verursachten Beeinträchtigungen so weit beseitigt sind, als dies mit verhältnismässigen Kosten machbar ist.
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