Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Sept. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 3943). ↩
1 commentary
Die Einreichungsfrist für Gesuche liegt grundsätzlich zwischen dem 15. Januar und dem 15. März. Der Kanton kann diese Frist bei Anpassungen der Informatiksysteme oder in anderen besonderen Situationen bis zum 1. Mai verlängern.
“Sowohl Gesuche für Einzelkulturbeiträge, Getreidezulagen und grundsätzlich auch Gesuche für Direktzahlungen sind bei der zuständigen kantonalen Behörde zwischen dem 15. Januar und dem 15. März einzureichen. Der Kanton kann die Frist bei Anpassungen der Informatiksysteme oder in anderen besonderen Situationen bis zum 1. Mai verlängern (Art. 8 Abs. 1 EKBV; Art. 99 Abs. 1 DZV). Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin hat der vom zuständigen Kanton bezeichneten Behörde schriftlich zu melden, wenn sich nach der Gesuchseinreichung herausstellt, dass die Angaben im Gesuch geändert werden müssen (Art. 9 Abs.1 und 2 EKBV; Art. 100 Abs. 1 DZV). Die Meldung hat vor den Anpassungen der Bewirtschaftung zu erfolgen. Nachträgliche Veränderungen von Flächen und Hauptkulturen sowie Bewirtschafterwechsel sind bis zum 1. Mai zu melden (Art. 100 Abs. 2 DZV).”
“Sowohl Gesuche für Einzelkulturbeiträge, Getreidezulagen und grundsätzlich auch Gesuche für Direktzahlungen sind bei der zuständigen kantonalen Behörde zwischen dem 15. Januar und dem 15. März einzureichen. Der Kanton kann die Frist bei Anpassungen der Informatiksysteme oder in anderen besonderen Situationen bis zum 1. Mai verlängern (Art. 8 Abs. 1 EKBV; Art. 99 Abs. 1 DZV). Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin hat der vom zuständigen Kanton bezeichneten Behörde schriftlich zu melden, wenn sich nach der Gesuchseinreichung herausstellt, dass die Angaben im Gesuch geändert werden müssen (Art. 9 Abs.1 und 2 EKBV; Art. 100 Abs. 1 DZV). Die Meldung hat vor den Anpassungen der Bewirtschaftung zu erfolgen. Nachträgliche Veränderungen von Flächen und Hauptkulturen sowie Bewirtschafterwechsel sind bis zum 1. Mai zu melden (Art. 100 Abs. 2 DZV).”
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