916.161PSMVFederal Council Ordinance01.12.2025Originalquelle
Pflanzenschutzmittel müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
Es erfüllt die Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) 1107/20091.
Es ist so formuliert, dass die Exposition der Verwenderinnen und Verwender und andere Risiken so weit minimiert sind, wie es ohne Beeinträchtigung der Wirksamkeit des Pflanzenschutzmittels möglich ist.
Die Art und die Menge der darin enthaltenen Wirkstoffe, Safener und Synergisten sowie gegebenenfalls der toxikologisch, ökotoxikologisch oder ökologisch relevanten Verunreinigungen und der Beistoffe lassen sich durch geeignete Methoden feststellen.
Die toxikologisch, ökotoxikologisch und ökologisch relevanten Rückstände, die bei der zugelassenen Verwendung des Pflanzenschutzmittels entstehen, können nach allgemein gebräuchlichen Methoden mit ausreichenden Nachweisgrenzen anhand relevanter Proben bestimmt werden.
Seine physikalischen und chemischen Eigenschaften wurden ermittelt und für eine angemessene Verwendung und Lagerung des Pflanzenschutzmittels als annehmbar erachtet.
Wird das Pflanzenschutzmittel auf Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen verwendet, die als Futter- oder Lebensmittel vorgesehen sind, so müssen die folgenden Vorschriften Rückstandshöchstgehalte für die von der zugelassenen Verwendung betroffenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse vorsehen:
1. die vom Eidgenössischen Departement des Innern gestützt auf Artikel 10 Absatz 4 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 16. Dezember 20162(LGV) erlassenen Vorschriften über Höchstgehalte für Pestizidrückstände; und
2. Futtermittel-Verordnung vom 26. Oktober 20113.
g. Es darf nicht Wirkstoffe für die Bekämpfung unterschiedlicher Gruppen von Schadorganismen, wie Insekten, Pilzen oder unerwünschten Pflanzen, enthalten, es sei denn es, es handelt sich um ein Saatbeizmittel.
Die Zulassungsstelle kann das Verfahren zur Bestimmung der relevanten Verunreinigungen nach Absatz 1 Buchstabe c festlegen; sie berücksichtigt dabei die von der EU festgelegten Methoden.