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Kommentare: Art. 2 | Omnilex
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Art. 2
Art. 1
Art. 3
Art. 2
916.161
PSMV
Federal Council Ordinance
01.12.2025
Originalquelle
Diese Verordnung regelt:
die Genehmigung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln;
die Verwendung von Beistoffen in Pflanzenschutzmitteln.
Sie regelt für Pflanzenschutzmittel in der Form, in der sie in Verkehr gebracht werden, insbesondere:
die Zulassung;
das Inverkehrbringen;
die Kennzeichnung und die Werbung;
die Abgabe und die Verwendung;
die Aufbewahrung sowie die Rückgabe- und Rücknahmepflicht;
Melde- und Aufzeichnungspflichten;
die Ein- und Ausfuhr.
Sie regelt für Nützlinge in der Form, in der sie in Verkehr gebracht werden, insbesondere:
die Genehmigung;
die Kennzeichnung und die Werbung;
die Verwendung;
die Einfuhr.
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PSMV · Pflanzenschutzmittelverordnung
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