916.161PSMVFederal Council Ordinance01.12.2025Originalquelle
Wird die Zulassung oder die Erweiterung oder Erneuerung der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels, das einen als Substitutionskandidaten genehmigten Wirkstoff enthält, beantragt, so führt die Zulassungsstelle zusammen mit den Beurteilungsstellen eine vergleichende Bewertung durch.
Die vergleichende Bewertung wird nach Anhang 5 durchgeführt.
Die Zulassung wird nicht erteilt, erweitert oder erneuert, wenn die vergleichende Bewertung ergibt, dass die folgenden Kriterien erfüllt sind:
Für die im Gesuch aufgeführten Verwendungen besteht bereits ein anderes zugelassenes Pflanzenschutzmittel oder eine nichtchemische Bekämpfungs- oder Präventionsmethode mit vergleichbarer Wirkung auf den Zielorganismus, das für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt deutlich sicherer ist.
Die Substitution durch ein Pflanzenschutzmittel oder eine nichtchemische Bekämpfungs- oder Präventionsmethode nach Buchstabe a weist keine wesentlichen wirtschaftlichen oder praktischen Nachteile auf.
Die chemische Vielfalt der Wirkstoffe oder die Methoden und Verfahren des Pflanzenschutzes und der Schädlingsprävention sind ausreichend, um das Entstehen einer Resistenz beim Zielorganismus zu minimieren.
Bei der vergleichenden Bewertung werden die Auswirkungen auf die Zulassung für geringfügige Verwendungen berücksichtigt.
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