Die Liste der nach Artikel 49 zugelassenen Pflanzenschutzmittel enthält insbesondere folgende Angaben:
- den EU-Mitgliedstaat, in welchem das Pflanzenschutzmittels zugelassen ist;
- den Handelsnamen, unter dem das im betreffenden EU-Mitgliedstaat zugelassene Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht werden darf;
- den Namen der Inhaberin der Zulassung im betreffenden EU-Mitgliedstaat;
- Angaben zu den zulässigen Verwendungen des Pflanzenschutzmittels und zu den Bedingungen und Einschränkungen, die an diese Verwendungen geknüpft sind;
- die Vorschriften über die Lagerung und die Entsorgung;
- die Bezeichnung aller im Pflanzenschutzmittel enthaltenen Wirkstoffe, Safener und Synergisten und deren Gehalt, ausgedrückt in metrischen Einheiten;
- den Formulierungstyp;
- die eidgenössische Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels;
- gegebenenfalls die im betreffenden EU-Mitgliedsstaat zugeteilte Zulassungsnummer.