952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Positionen gegenüber einem Konsortium werden den einzelnen Konsorten entsprechend ihrer Quote angerechnet.
Im Fall einer Solidarschuldnerschaft muss die Bank die ganze Position gegenüber demjenigen Konsorten anrechnen, dessen Bonität sie beim Kreditentscheid am höchsten eingestuft hat.
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