952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Wandlungskapital kann in dem Umfang auf bestimmte Eigenmittelkomponenten angerechnet werden, in dem es beim Eintritt eines auslösenden Ereignisses («Trigger») einen Beitrag zur Verlusttragung leistet. Die Verlusttragung hat in folgenden Formen zu erfolgen:
Forderungsreduktion aufgrund eines Forderungsverzichts;
Wandlung in hartes Kernkapital der Bank.
Die FINMA genehmigt nach Artikel 11 Absatz 4 BankG die Anrechnung nur, wenn die Bank nachweist, dass die Wirkungen gemäss BankG und seinen Ausführungsverordnungen eintreten sowie die gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Anforderungen erfüllt sind.