952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Die Gesamtanforderung an die Eigenmittel ergibt sich aus einer Sockelanforderung zuzüglich Zuschlägen je für den Marktanteil und für die dem Gesamtengagement entsprechende Grösse der Bank.
Die Sockelanforderung beträgt:
4,5 Prozent Leverage Ratio;
12,86 Prozent RWA-Quote.
Zur Festsetzung der Zuschläge weist die FINMA die Banken periodisch Stufen zu, die deren Marktanteil und Gesamtengagement entsprechen («Buckets»). Die dafür massgeblichen Werte und die Zuschläge sind in Anhang 9 festgelegt. Die Zuschläge werden jährlich zum Abschluss des zweiten Quartals ermittelt.
Der Marktanteil bestimmt sich nach dem höheren der durchschnittlichen Marktanteile des inländischen Kreditgeschäfts und des inländischen Einlagengeschäfts auf der Grundlage der statistischen Erhebungen der Schweizerischen Nationalbank zum Stichtag per Ende des vorangegangenen Kalenderjahres.
Das EFD überprüft regelmässig die in Anhang 9 festgelegten Werte und Zuschläge im Zusammenhang mit der Systemstabilität und der Wettbewerbsfähigkeit der systemrelevanten Banken und beantragt dem Bundesrat allfällige Anpassungen.1
Footnotes
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 27. Nov. 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 4623). ↩
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