952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Systemrelevante Banken haben dauernd Mindesteigenmittel zu halten in der Höhe von:
3 Prozent Leverage Ratio;
8 Prozent RWA-Quote.
Sie haben darüber hinaus bis zur Höhe der Gesamtanforderung einen Eigenmittelpuffer zu halten.
Der Eigenmittelpuffer soll dauernd erfüllt werden. Er kann bei Verlusten der Bank vorübergehend unterschritten werden.
Die Bank muss bei Unterschreitung des Eigenmittelpuffers aufzeigen, mit welchen Massnahmen und innert welcher Frist er wieder aufgebaut wird. Die FINMA genehmigt die Frist. Sind die Eigenmittelanforderungen nach Ablauf der Frist nicht erfüllt, so kann die FINMA die notwendigen Massnahmen anordnen.
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