Die Eigenmittel zur Erfüllung der Anforderungen müssen mindestens folgende Qualität haben: a. Anforderung an die Leverage Ratio: 1. Mindesteigenmittel: hartes Kernkapital; im Umfang von maximal 1,5 Prozent kann als zusätzliches Kernkapital in Form von Wandlungskapital zur Erfüllung der Mindesteigenmittel verwendet werden, dessen auslösendes Ereignis eintritt, wenn das anrechenbare harte Kernkapital 7 Prozent bei der RWA-Quote unterschreitet (Wandlungskapital mit hohem Trigger), 2. Eigenmittelpuffer: hartes Kernkapital; b. Anforderung an die RWA-Quote: 1. Mindesteigenmittel: hartes Kernkapital; im Umfang von maximal 3,5 Prozent kann als zusätzliches Kernkapital in Form von Wandlungskapital mit hohem Trigger zur Erfüllung der Mindesteigenmittel verwendet werden, 2. Eigenmittelpuffer: hartes Kernkapital; im Umfang von maximal 0,8 Prozent kann als zusätzliches Kernkapital in Form von Wandlungskapital mit hohem Trigger zur Erfüllung des Eigenmittelpuffers verwendet werden.
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