952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Die Banken können einzelne Bestimmungen dieser Verordnung und der sie präzisierenden technischen Ausführungsbestimmungen der FINMA in vereinfachter Form anwenden, wenn:
sie dadurch unverhältnismässigen Aufwand vermeiden;
sie ein ihrer Geschäftstätigkeit angemessenes Risikomanagement gewährleisten; und
das Verhältnis der Mindesteigenmittel zu den anrechenbaren Eigenmitteln der Bank dadurch zumindest erhalten bleibt.
Sie stellen sicher, dass diese Voraussetzungen eingehalten werden, und dokumentieren die Art der Vereinfachung.
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