952.03ERVFederal Council Ordinance01.01.2013Originalquelle
Kapitalbestandteile tragen Verluste nach folgenden Grundsätzen:
Hartes Kernkapital trägt Verluste vor dem zusätzlichen Kernkapital.
Zusätzliches Kernkapital trägt Verluste vor dem Ergänzungskapital.
Sollen einzelne Instrumente desselben Kapitalbestandteils (ausserhalb CET1) Verluste nicht in gleicher Weise tragen, so ist dies statutarisch oder bei Ausgabe des Instruments festzulegen.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.